gebührenfreie Dokumente

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Seit 1. Mai 2008 sind, die für das Kind ausgestellten Dokumente, von der Bundesgebühr sowie den Verwaltungsabgaben des Landes befreit.
Für Kinder unter 2 Jahren können also folgende Dokumente gebührenfrei beantragt werden:

  • Geburtsurkunde - WO? - Standesamt der Geburtsgemeinde
  • Reisedokument - WO? - BH Rohrbach
  • Staatsbürgerschaftsnachweis - WO? - Hauptwohnsitzgemeinde

Erforderliche Dokumente für den Reisepass:

  • amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers oder der Antragstellerin (in der Regel Vater oder Mutter)
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes
  • ein Passbild vom Kind (Hochformat ca. 35 x 45 mm) nach bestimmten Passbildkriterien

Bei der Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein, damit die Identität eindeutig festgestellt werden kann.