Neben der Geburts- und Heiratsurkunde zählt die Heiratsurkunde zu den drei Personenstandsurkunden. Alle diese Dokumente werden im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst und im Standesamt angezeigt.
Ein alternativer Begriff wäre Totenschein. Dieses Dokument wird von der Sprengelärztin bzw. dem Sprengelarzt oder der Leiterin bzw. dem Leiter des Krankenhauses ausgestellt. In der Todesbestätigung wird neben dem Namen auch der Ort, der Zeitpunkt und wenn möglich die Ursache des Todes vermerkt. Zudem beinhaltet der Totenschein einen Hinweis auf eine natürliche oder nicht-natürliche Todesart.
Verschiedene Personen können zur Anzeige eines Todesfalls verpflichtet sein. Immer wenn eine Person, die in der Reihung zuerst gelistet ist, ausfällt, fällt die Pflicht auf die nächste Personengruppe. Die Reihung sieht folgendermaßen aus:
- Leiter der Krankenanstalt
- Arzt der Totenbeschau
- Ermittelnde Dienststelle der Polizei
- Ehegatten, eingetragene Partner oder Familienangehörige
- Letzter Unterkunftsgeber
- Personen, die den Tod wahrgenommen haben
Die ärztliche Zuständigkeit bei der Totenbeschau wird im ersten Halbjahr 2019 in manchen österreichischen Bundesländern diskutiert. Neben den Sprengelärzten soll auch Notfallärzten die Pflicht zukommen eine Totenbeschau durchzuführen.