Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter!
OÖ Hundehaltnovelle 2022
SEIT 1. SEPTEMBER 2022 IN KRAFT GETRETEN
Wie bisher ist ein zwölf Wochen alter Hund binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu melden. Der Meldung sind anzuschließen:
- der erforderliche Sachkundenachweis
- der Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht. (Die Haftpflichtversicherung kann auch im Rahmen einer Haushalts- oder Jagdhaftpflichtversicherung oder einer anderen gleichartigen Versicherung gegeben sein.) und
- der Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank
Neu ist, dass Hundehalterinnen und Hundehalter seit 1. September 2022 auch Änderungen oder einen Wechsel bei der Haftpflichtversicherung binnen vier Wochen der Gemeinde bekannt geben müssen.
Außerdem kann die Gemeinde von der Hundehalterin oder vom Hundehalter einen Nachweis über das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung verlangen oder direkt beim Versicherungsunternehmen nachfragen, ob eine der Gemeinde gemeldete Haftpflichtversicherung aufrecht ist.
Diese Bestimmung ist mit 1. September 2022 in Kraft getreten. Es wird damit sichergestellt, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist, was der Verbesserung des Opferschutzes dient.
Weitere Informationen zum OÖ Hundehaltegesetz finden Sie unter https://www.land-oberoesterreich.gv.at/95653.htm